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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bernhardt Ballonfahrten

 

 

1. Abschluss des Vertrages:
Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages, zur Durchführung einer Ballonfahrt verbindlich an. Sie stehen für mitangemeldete weitere Teilnehmer und deren Vertragsverpflichtung ein. Der Vertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung oder der Ausstellung von Gutscheinen zustande. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Auftraggeber und Fahrgast. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen, ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, welches die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrt-Gesetzes ( § 20 LuftVG) erfüllt,  für die Durchführung der Ballonfahrt einsetzen.

2.Bezahlung:
Gutscheine und Anzahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Bei den Ballonfahrten ohne Geschenkgutschein ist eine Anzahlung von 15,- Euro pro Fahrgast zu entrichten. Der Restbetrag ist spätestens vor Antritt der Ballonfahrt zu begleichen. Nach Eingang der Zahlung erhält der Gutschein seine Gültigkeit.

3.Leistung,  Sondervereinbarung:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserem Prospekt, der Preisliste, dem Gutschein oder der Buchungsbestätigung. Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

4.Terminvereinbarung / Absagen:
Für die Planung Ihrer Ballonfahrt rufen Sie uns bitte an. Fahrtermine werden von uns vorgegeben erfolgen jedoch unter Berücksichtigung der Terminwünsche des Auftraggebers oder der Fahrgäste. Ein vereinbarter Termin in mündlicher oder schriftlicher Form gilt als verbindlich. Vor der vereinbarten Ballonfahrt haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns durch einen Anruf zu informieren, ob die Ballonfahrt stattfindet oder nicht. Sollten Sie diese Möglichkeit nicht nutzen, geht Ihr vergebliches Antreten am ausgemachten Termin und Treffpunkt nicht zu unseren Lasten. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass einige Termine wetterbedingt ausfallen können. Möchte der Passagier einen vereinbarten Termin aus persönlichen Gründen absagen, so kann er dies bis zu 4 Tagen vor dem vereinbarten Termin kostenlos tun. Bei kurzfristigen Absagen bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind 25,00 Euro zu entrichten. Ab  24 vor dem vereinbarten Termin sind 50,00 Euro Ausfallgebühren zu bezahlen. Bei Nichterscheinen am Startplatz müssen Sie den vollen Fahrpreis entrichten. Diese Gebühren fallen weg, wenn Sie eine Esatzperson zur Verfügung stellen.

5. Rücktritt / Kündigung:
Der Kunde/Gast ist berechtigt, jederzeit vor Fahrtbeginnbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Zugangs der Rücktrittserklärung bei Bernhardt-Ballonfahrten. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen.

Bis zu 3 Tage vor dem nächstanstehenden Flugtermin für die Ballonfahrt betragen die Rücktrittskosten pro Person:

- innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluß: ohne Kosten
- ab dem 31. Tag ab Vertragsabschluß:20 % des Flugpreises
- ab dem 1. Terminvorschlag durch Bernhardt-Ballonfahrten:35 % des Flugpreises
- nach Ablauf der Hälfte der Ticketlaufzeit:50 % des Flugpreises

Trifft die Rücktrittserklärung kürzer als 3 Tage vor dem nächstanstehenden Flugtermin bei Bernhardt-Ballonfahrten ein, betragen die Rücktrittskosten pro Person 70 % des Flugpreises. Bernhardt-Ballonfahrten kann einen höheren Schaden geltend machen, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wird. Macht der Kunde geltend, dass Bernhardt-Ballonfahrten ein geringerer Schaden entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Rückzahlungen können nur an den Vertragsschließenden, d. h. den Kunden erfolgen.

6. Reklamationen:
Bei Reklamationen oder Mängeln, wenden Sie sich vor Ort an den Piloten.

7. Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten:
Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor der Fahrt. Sie können von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden, wenn Verdacht auf Alkoholgenuss besteht. Bitte beachten Sie das Rauchverbot im und um den Ballonkorb. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens vor Fahrtantritt dem Piloten bekanntzugeben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke sollten Ihren Arzt fragen, ob er Einwände gegen eine Ballonfahrt hat. Frisch operierten Personen oder schwangeren Frauen empfehlen wir noch etwas zu warten, um kein unnötiges Risiko einzugehen. Sprechen Sie mit uns vertrauensvoll über eventuelle Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie/Hüfte), andernfalls kann ein Ausschluß vor der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm ist. Der Pilot wird Sie beim Auf- und Abrüsten des Ballons aktiv einsetzen, wenn Sie damit    einverstanden sind. Eine Beförderung von Kindern unter 12 Jahren und unter einer Mindestgröße von 1,20 m ist in der Regel nicht vorgesehen. Tragen Sie bitte sportliche, der Jahreszeit gemäße Kleidung. Unbedingt erforderlich sind flache, feste und geschlossene Schuhe mit hohem Schaft, damit auch das Fußgelenk geschützt ist. Bei unzureichenden Schuhwerk können Sie von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Allen Anweisungen des Piloten muss in beiderseitigen Interesse Folge geleistet werden. Werfen Sie keine Gegenstände über Bord! Berühren Sie keine Leinen oder Schläuche. Vorsicht mit Videokameras, Fotoapparaten oder ähnlichem. Bei Verlust oder Hinausfallen bzw. Beschädigung besteht keine Haftung. Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den, im Ballonkorb eigens dafür angebrachten, Haltegriffen ( und nicht am Korbrand oder anderswo) mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen, parallel stehenden Füßen und Knien leicht schwingend in die Hocke. Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung nur dann, wenn der Pilot Sie dazu ausdrücklich auffordert. Sollten wir auf Gelände landen müssen, dass mit Ackerfrucht bewachsen ist, vermeiden Sie bitte unnötige weitere Zerstörung des Bestandes. Bleiben Sie in unmittelbarer Nähe des Korbes und beachten Sie die Anweisungen des Piloten, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Weisen Sie eventuelle Begleiter am Boden darauf hin, dass ein Befahren des Landegeländes mit fremden Fahrzeugen verboten ist. Stellen Sie Ihr Fahrzeug bitte am Straßenrand ab.

8. Haftung:
Die Haftung des Luftffrachtführers ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschaden je Schadensereignis versichert. Zusätzlich besteht die gesetzlich geforderte Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von 20.000 Euro bei Eintritt des Todes und 20.000 Euro im Falle der Invalidität. Schadensersatzforderungen gegen das Luftfahrtunternehmen können nur in Höhe der Leistungsverpflichtung der Versicherungen geltend gemacht werden. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme ist der Passagier selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Der Passagier ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Passagiere durch sein Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen. Schadensersatzansprüche des Passagiers aufgrund von Fahrtabsagen am Startplatz aus Wetterbedingten, technischen oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.

9.Sonstiges:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Würzburg. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.



Haftungsausschluss

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Widerruf

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Bernhardt-Ballonfahrten
Inh. Claus Bernhardt
Am Feller 3
97234 Reichenberg

Fax: +49 9366 99212

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung der Ware für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.


 
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